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BGH, 20.10.1983 - III ZR 6/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewertung einer Verpflichtung aus einem Pachtvertrag als Erfüllungsübernahme oder selbständigen Darlehensvertrages - Bezeichnung der Verbindlichkeit als eigene betriebliche Verpflichtung in der Buchführung als einziges Indiz für einen Darlehensvertrag - Beurteilung der ...
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 10.12.1982 - 7 U 87/82
- BGH, 20.10.1983 - III ZR 6/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 20.10.1983 - III ZR 6/83
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Kröner, Boujong und Dr. Halstenberg am 20. Oktober 1983 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :. - BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 20.10.1983 - III ZR 6/83
Auch wenn man dem Pachtvertrag - dem Wortlaut des § 19 b entsprechend - eine uneingeschränkte Verpflichtung des Beklagten zur Tilgung der bei Pachtbeginn bestehenden Schulden des Erblassers gegenüber der S. B.-O. und der Sparkasse W. entnimmt und deswegen in der Ablösung dieser Debetsalden mit Hilfe des Kredits der W. eine Bereicherung des Beklagten sieht, so kann doch der Beklagte dem Anspruch des Klägers seinerseits die Bereicherungseinrede aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegensetzen, weil nach den Feststellungen des OLG die uneingeschränkte Übernahme der alten Verpflichtungen des Verpächters durch den Beklagten als Pächter in der beiderseitigen Erwartung erfolgte, der Beklagte werde durch Erbeinsetzung Eigentümer des gepachteten Hofes werden (vgl. BGHZ 44, 321 [BGH 29.11.1965 - VII ZR 214/63] ).